Deregulierung, aber richtig

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Beschluss des Gouverneursrats zur Einrichtung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 12/2015 · in Kraft seit 2014-12-08

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. ESM-Vertrag; Beschluss des ESM-Gouverneursrats im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Begründung

Dieser Beschluss des ESM-Gouverneursrats richtet das Instrument zur direkten Rekapitalisierung von Banken ein, um systemische Finanzrisiken im Euroraum abzufedern. Eine Letztsicherung gegen systemgefährdende Bankenausfälle hat einen legitimen öffentlichen Zweck; der Beschluss ist Teil des verpflichtenden ESM-Rahmens. Österreichische Zusätze über den ESM-Mindeststandard hinaus sind im vorliegenden Text nicht erkennbar.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Art. 1 — EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS ↗ RIS

SG/BoG/2014/05/04 EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS GOUVERNEURSRAT Sitzung am 8. Dezember 2014 _____________ BESCHLUSS Nr. 4 Einrichtung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten DER GOUVERNEURSRAT – gestützt auf die Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 29. Juni 2012, wonach, „sobald unter Einbeziehung der EZB ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus [...] eingerichtet worden ist, [...] der ESM nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit [hätte], Banken direkt zu rekapitalisieren“; eingedenk der Einrichtung dieses einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates; eingedenk des Zwecks des ESM gemäß Artikel 3 des Vertrags, Finanzmittel zu mobilisieren und ESM-Mitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist; eingedenk der Haftungsbegrenzung eines jeden ESM-Mitglieds gemäß Artikel 8 Absatz 5 des Vertrags, die unter allen

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz