Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Bregenz

· V · BGBl. II Nr. 388/2014 · in Kraft seit 2014-12-30

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Diese Verordnung schafft eine weitere Notarstelle in Bregenz im Rahmen des staatlich gesteuerten Notariats-Numerus-clausus. Das zugrunde liegende System – wonach der Justizminister die Anzahl der Notarstellen per Verordnung festlegt – schützt bestehende Notare vor Wettbewerb und verhindert freien Marktzugang für qualifizierte Notarinnen und Notare. Die eigentliche Reform muss bei § 9 der Notariatsordnung ansetzen und das Numerus-clausus-Prinzip durch freies Niederlassungsrecht ersetzen; diese einzelne Stellenschaffung ist das kleinstmögliche Korrektiv, kein Ersatz für echte Liberalisierung.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.

§ 0 ↗ RIS

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Bregenz BGBl. II Nr. 388/2014 30.12.2014 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Bregenz StF: BGBl. II Nr. 388/2014 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:

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