Errichtung einer weiteren Notarstelle in Bregenz
· V · BGBl. II Nr. 388/2014 · in Kraft seit 2014-12-30
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schafft eine weitere Notarstelle in Bregenz im Rahmen des staatlich gesteuerten Notariats-Numerus-clausus. Das zugrunde liegende System – wonach der Justizminister die Anzahl der Notarstellen per Verordnung festlegt – schützt bestehende Notare vor Wettbewerb und verhindert freien Marktzugang für qualifizierte Notarinnen und Notare. Die eigentliche Reform muss bei § 9 der Notariatsordnung ansetzen und das Numerus-clausus-Prinzip durch freies Niederlassungsrecht ersetzen; diese einzelne Stellenschaffung ist das kleinstmögliche Korrektiv, kein Ersatz für echte Liberalisierung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.
§ 0 ↗ RIS
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Bregenz BGBl. II Nr. 388/2014 30.12.2014 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Bregenz StF: BGBl. II Nr. 388/2014 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz