Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des BHG 2013
· V · BGBl. II Nr. 354/2014 · in Kraft seit 2015-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung übertrug haushaltsführende Aufgaben an bestimmte Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Dieses Ministerium wurde seither mehrfach umorganisiert und umbenannt; die konkret genannten Dienststellen existieren in dieser Form nicht mehr. Die Verordnung ist daher gegenstandslos und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die in § 7 Abs. 2 des BHG 2013 genannten Aufgaben werden den Leiterinnen oder Leitern der in Ziffer 1 bis 4 genannten nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übertragen und diese zu haushaltsführenden Stellen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 erklärt:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Die Verordnungen BGBl. II Nr. 80/2012 und BGBl. II Nr. 158/2012 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz