Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt

· V · BGBl. II Nr. 349/2014 · in Kraft seit 2014-12-16

25/02 Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete eine ausdrücklich bis 31. März 2016 befristete Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt in der Justizanstalt Hirtenberg. Die Befristung ist seit Jahren abgelaufen; die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet. Brandstetter

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz