Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
· V · BGBl. II Nr. 349/2014 · in Kraft seit 2014-12-16
25/02 Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete eine ausdrücklich bis 31. März 2016 befristete Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt in der Justizanstalt Hirtenberg. Die Befristung ist seit Jahren abgelaufen; die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet. Brandstetter
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz