Deregulierung, aber richtig

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Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey)

· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. III Nr. 222/2014 · in Kraft seit 2014-11-23

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen mit der Vogtei Guernsey ueber den steuerlichen Informationsaustausch dient legitimer Amtshilfe gegen Steuerhinterziehung. Beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens ↗ RIS

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich des Abkommens Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien leisten einander Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind. Davon eingeschlossen sind Informationen, die für die Festsetzung, Veranlagung und Erhebung dieser Steuern, für die Vollstreckung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in beziehungsweise die Verfolgung von Steuersachen voraussichtlich erheblich sind. Informationen werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses Abkommens ausgetauscht und nach Maßgabe des Artikels 8 vertraulich behandelt. Die persönlichen Rechte und Sicherheiten, welche Personen durch die Gesetze oder die Verwaltungspraxis der ersuchten Vertragspartei gewährt werden, bleiben anwendbar. Die ersuchte Vertragspartei setzt sich nach besten Kräften dafür ein, dass ein wirkungsvoller Informationsaustausch nicht übermäßig behindert oder verzögert wird.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz