Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 218/2014 · in Kraft seit 2014-12-01

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen und ist eine formal-sicherheitstechnische Vereinbarung ohne Eingriff in individuelle oder wirtschaftliche Freiheit.

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