Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Polen)
· Vertrag – Polen · BGBl. III Nr. 218/2014 · in Kraft seit 2014-12-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen und ist eine formal-sicherheitstechnische Vereinbarung ohne Eingriff in individuelle oder wirtschaftliche Freiheit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz