Section Control-Messstreckenverordnung Hummelhof 2014
· V · BGBl. II Nr. 287/2014 · in Kraft seit 2014-11-14
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Geschwindigkeits-Messstrecken im Knotenbereich Linz-Hummelhof der A 7 fest. Knotenpunkte auf Schnellstraßen sind besondere Unfallschwerpunkte; die streckenbasierte Überwachung ist ein verhältnismäßiges Mittel zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und ist durch § 98a StVO 1960 ausdrücklich vorgesehen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn A 1 West Autobahn der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Unterweitersdorf der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz