Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung Weibern-Haag 2014

· V · BGBl. II Nr. 282/2014 · in Kraft seit 2014-11-11

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung bestimmt eine Autobahn-Messstrecke für abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 8 und ersetzt eine ältere Verordnung aus 2013. Die streckenbasierte Geschwindigkeitskontrolle auf Fernstraßen ist ein verhältnismäßiges Mittel zur Unfallprävention und schützt alle Verkehrsteilnehmer vor gefährlichem Fahren.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen jeweils der Abschnitt zwischen km 37,6 und km 41,8 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz