Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr

· Vertrag – Kosovo · BGBl. III Nr. 160/2014 · in Kraft seit 2014-09-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einem Drittstaat; Genehmigungspflicht und Kabotageverbot sind der übliche Kern eines solchen Abkommens.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 6 — Kabotageverbot ↗ RIS

Artikel 6 Kabotageverbot

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz