Deregulierung, aber richtig

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Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kosovo)

· Vertrag – Kosovo · BGBl. III Nr. 161/2014 · in Kraft seit 2014-09-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt die grenzüberschreitende Personenbeförderung auf der Straße mit einem Drittstaat; die enthaltenen Genehmigungserfordernisse sind der legitime Kern eines solchen Verkehrsabkommens und keine überschießende inländische Beschränkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 5 — Genehmigungspflicht ↗ RIS

Artikel 5 Genehmigungspflicht

KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz