Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kosovo)
· Vertrag – Kosovo · BGBl. III Nr. 161/2014 · in Kraft seit 2014-09-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt die grenzüberschreitende Personenbeförderung auf der Straße mit einem Drittstaat; die enthaltenen Genehmigungserfordernisse sind der legitime Kern eines solchen Verkehrsabkommens und keine überschießende inländische Beschränkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 5 — Genehmigungspflicht ↗ RIS
Artikel 5 Genehmigungspflicht
KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz