KWK-Punkte-Gesetz
KPG · BG · BGBl. I Nr. 72/2014 · in Kraft seit 2014-08-12
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz sollte bestehende hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen über ein Punktesystem absichern – ein Übergangsregime aus dem Jahr 2014. Zwölf Jahre später haben die betroffenen Anlagen entweder die Übergangsphase abgeschlossen oder sind vom modernen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz erfasst. Der auffällige Hinweis, dass § 20 Abs. 1 noch immer nicht in Kraft getreten ist, deutet auf ein nicht vollständig umgesetztes Regelwerk hin. Der Mechanismus ist abgelaufen.
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Belegende Paragraphen
§ 1 — 1. Teil ↗ RIS
1. Teil Allgemeine Bestimmungen Verfassungsbestimmung § 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das BVG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden. 14.09.2017 20008915 NOR40164376
§ 20 — Vollziehung ↗ RIS
Vollziehung § 20. (Anm.: Abs. 1 tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft) (2) (Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung von § 1 ist die Bundesregierung betraut. 14.09.2017 20008915 NOR40195129
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz