Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

· BG · BGBl. I Nr. 41/2014 · in Kraft seit 2014-06-13

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Dieses Gesetz genehmigt die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr für langfristige Infrastrukturprojekte und hebt ein Vorgängergesetz auf. Solange die genehmigten Vorbelastungen noch laufen – etwa bei Infrastrukturverträgen mit langer Laufzeit – hat das Gesetz weiterhin haushaltsrechtliche Wirkung. Die letzte Systemaktualisierung erfolgte 2025, was auf laufende Relevanz hindeutet.

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Belegende Paragraphen

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut. 10.07.2025 20008873 NOR40162747

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt § 1 des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, BGBl. I Nr. 105/2012, außer Kraft. 10.07.2025 20008873 NOR40162748

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz