Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
· V · BGBl. II Nr. 117/2014 · in Kraft seit 2014-05-29
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach zum 1. Februar 2015 angeordnet. Die Stelle wurde errichtet, der Regelungszweck ist vollständig erfüllt. Die Verordnung entfaltet keine weitergehende Wirkung mehr und kann aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neulengbach errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz