Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino

· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 69/2014 · in Kraft seit 2002-04-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen begründet eine Zollunion und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino und ist ein weiter geltendes EU-Außenabkommen. Es fördert den Warenverkehr und beschränkt keine inländische Freiheit.

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