Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino
· Vertrag - Multilateral · BGBl. III Nr. 69/2014 · in Kraft seit 2002-04-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen begründet eine Zollunion und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino und ist ein weiter geltendes EU-Außenabkommen. Es fördert den Warenverkehr und beschränkt keine inländische Freiheit.
Kategorien
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