Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens
· V · BGBl. II Nr. 22/2014 · in Kraft seit 2014-02-07
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Aussehen und die Trageweise einer Polizeiauszeichnung ist eine rein innerbehördliche Verwaltungsangelegenheit. Solche Details müssen nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden; ein interner Erlass des Ministeriums würde genügen und Aufwand für Publikation und Pflege einsparen. Das Ermächtigungsgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass die Festlegung auf Verwaltungsebene erfolgt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 1 ↗ RIS
Anlage BESCHREIBUNG DES ANERKENNUNGSZEICHENS
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Das Anerkennungszeichen ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Das Anerkennungszeichen ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) ist gestattet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz