Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens

· V · BGBl. II Nr. 22/2014 · in Kraft seit 2014-02-07

41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ÄNDERN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Aussehen und die Trageweise einer Polizeiauszeichnung ist eine rein innerbehördliche Verwaltungsangelegenheit. Solche Details müssen nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden; ein interner Erlass des Ministeriums würde genügen und Aufwand für Publikation und Pflege einsparen. Das Ermächtigungsgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass die Festlegung auf Verwaltungsebene erfolgt.

Kategorien

Reine Bürokratie

Belegende Paragraphen

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage BESCHREIBUNG DES ANERKENNUNGSZEICHENS

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Anerkennungszeichen ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Das Anerkennungszeichen ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) ist gestattet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz