Deregulierung, aber richtig

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Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen

· Vertrag – Ägypten · BGBl. III Nr. 19/2014 · in Kraft seit 2013-01-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ein Abkommen mit Ägypten über Visumsfreiheit für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen. Es erleichtert die Einreise und erweitert damit Freiheit, statt sie zu beschränken.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 (1) Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Arabischen Republik Ägypten einreisen, durch dieses durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten. (2) Staatsangehörige der Arabischen Republik Ägypten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten-, Spezial- oder Dienstpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen, durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von (6) sechs Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich oder eines anderen Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz