Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
· Vertrag – Georgien · BGBl. III Nr. 318/2013 · in Kraft seit 2014-01-01
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchfuehrungsprotokoll zum EU-Rueckuebernahmeabkommen mit Georgien; regelt Behoerden und Verfahren, legitimer Zweck ohne Gold-Plating.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — Zuständige Behörden ↗ RIS
Artikel 1 Zuständige Behörden Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist: Das Bundeministerium für Inneres Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen Das Innenministerium von Georgien Abteilung Grenzpolizei Referat internationale Beziehungen
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz