Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010
· V · BGBl. II Nr. 510/2013 · in Kraft seit 2013-12-28
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat die Gesamtbeträge der staatlichen Pauschalvergütung für Verfahrenshelfer in überdurchschnittlich langen Verfahren für die Jahre 2009 und 2010 festgelegt. Die Verordnung war auf jene zwei Abrechnungsjahre beschränkt und ist längst vollständig abgewickelt. Sie hat keine aktuelle Rechtswirkung mehr und kann aufgehoben werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2009 mit insgesamt Euro 92 474,12 und für das Jahr 2010 mit insgesamt Euro 1 151 167,55 festgesetzt. 20.11.2019 20008730 NOR40159454
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz