Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2012
· BG · BGBl. I Nr. 207/2013 · in Kraft seit 2013-12-28
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz hat dem Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2012 die parlamentarische Genehmigung erteilt. Es handelte sich um einen einmaligen Genehmigungsakt, der seit über einem Jahrzehnt vollständig erledigt ist. Das Gesetz entfaltet keinerlei gegenwärtige Regelungswirkung und kann bedenkenlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2012 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20008709 NOR40159167
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz