Deregulierung, aber richtig

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Verwaltungsformularverordnung

VwFormV · V · BGBl. II Nr. 400/2013 · in Kraft seit 2014-01-01

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legt einheitliche Formulare für Verwaltungsverfahren nach AVG, VStG und VVG fest. Standardisierte Formulare schützen Bürger, indem sie vorhersehbare und gleichbehandelnde Behördenpraxis sichern. Sie ist eine sachlich notwendige Umsetzungsmaßnahme zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Für die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgesetzt. Diese Formulare sind: (2) Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes – VoGrG, BGBl. Nr. 396/1976, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, werden für sie die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache festgesetzt.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Für die im § 1 festgesetzten Formulare gilt:

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