Deregulierung, aber richtig

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Emblem, Fahne, Name, Abk. - Internationale Organisation der Frankophonie (IOF) u Institut für Energie und Umwelt der Frankophonie (IEPF)

· K · BGBl. II Nr. 391/2013 · in Kraft seit 2013-11-29

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat bekanntgemacht, dass die Embleme, Fahnen, Namen und Abkürzungen der Internationalen Organisation der Frankophonie (IOF) und des Instituts für Energie und Umwelt der Frankophonie (IEPF) im österreichischen Markenregister eingetragen wurden. Die Mitteilung war ein einmaliger Verwaltungsakt, der im Jahr 2013 vollständig seine Wirkung entfaltet hat. Sie hat heute keinerlei operative Bedeutung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem, die Fahne, der Name und die Abkürzung der Internationalen Organisation der Frankophonie (IOF) und der Name, die Abkürzung und das Emblem des Instituts für Energie und Umwelt der Frankophonie (IEPF), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz