Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)
· Vertrag – Liechtenstein · BGBl. III Nr. 301/2013 · in Kraft seit 2014-01-01
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über steuerliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein; die Quellensteuer- und Nachversteuerungsmechanik ist durch den automatischen Informationsaustausch weitgehend überholt, das Abkommen als solches aber nicht förmlich aufgehoben.
Kategorien
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