VfGH-Ausspruch, dass die Bestimmung des § 3 Abs. 2 sowie die Anlage B der Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010 gesetzwidrig waren
· K · BGBl. II Nr. 341/2013 · in Kraft seit 2013-11-12
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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