Deregulierung, aber richtig

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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Serbien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 256/2013 · in Kraft seit 2013-09-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Voelkerrechtliches Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien; es dient der Aussen- und Nachbarschaftspolitik und beschraenkt keine inlaendische Freiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 (1) Zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits wird eine Assoziation gegründet. (2) Ziel dieser Assoziation ist es,

KI-Analyse · 2026-07-20 · 158 §§ im Datensatz