Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Serbien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 256/2013 · in Kraft seit 2013-09-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Voelkerrechtliches Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien; es dient der Aussen- und Nachbarschaftspolitik und beschraenkt keine inlaendische Freiheit.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 (1) Zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits wird eine Assoziation gegründet. (2) Ziel dieser Assoziation ist es,
KI-Analyse · 2026-07-20 · 158 §§ im Datensatz