Deregulierung, aber richtig

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Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 254/2013 · in Kraft seit 2010-01-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Tadschikistan regelt die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit. Tadschikistan ist kein EU-Mitglied; das Abkommen ist weiter in Kraft.

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