Deregulierung, aber richtig

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Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 247/2013 · in Kraft seit 2013-09-14

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentierte 2013, dass Nauru, Suriname und Suedsudan dem Genfer Protokoll III beigetreten sind. Mit der Veroeffentlichung war ihre Informationsfunktion erfuellt; spaetere Beitritte werden durch neue Kundmachungen erfasst. Als punktuelle historische Bestandsaufnahme ohne fortbestehende operative Wirkung ist sie obsolet und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) (BGBl. III Nr. 137/2009, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 184/2012) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: Nauru 4. Dezember 2012 Suriname 25. Juni 2013 Südsudan 25. Jänner 2013 Uruguay 19. Oktober 2012 Einer weiteren Mitteilung der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zufolge hat das Vereinigte Königreich2 am 7. Jänner 2013 den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls auf Jersey ausgedehnt. ________________________________ 2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 137/2009 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 184/2012.

§ 0 ↗ RIS

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 155/1953

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz