MAB-Ausbildungsverordnung
MAB-AV · V · BGBl. II Nr. 282/2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 177/2022 · in Kraft seit 2022-07-01
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung schreibt für medizinische Assistenzberufe (Desinfektion, Gips, Labor, Obduktion, Operation, Ordination, Röntgen) genaue Mindeststundenzahlen und Pflichtcurricula vor. Bei Tätigkeiten mit echtem Patientenrisiko (Labor, Röntgen, OP) ist ein Kompetenznachweis berechtigt, doch die starre Stundenbuchhaltung bis auf einzelne Stunden ist überschießende Bürokratie und eine unnötig hohe Marktzutrittsschranke. Der Sicherheitskern sollte erhalten, das kleinteilige Stunden- und Fächerkorsett aber durch ergebnisorientierte Kompetenzprofile ersetzt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 1 — MAB-Basismodul ↗ RIS
Anlage 1 MAB-Basismodul Theoretische Ausbildung Unterrichtsfächer Mindeststunden Erste Hilfe und Verbandslehre 30 Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsberufe 15 Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung 10 Einführung in die allgemeine Hygiene 10 Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung 15 Kommunikation und Teamarbeit 20 Medizinische Terminologie und Dokumentation 20 GESAMT 120
Anl. 4 — LABORASSISTENZ ↗ RIS
Anlage 4 LABORASSISTENZ MAB-Basismodul (Anlage 1) und MAB-Aufbaumodul = 1 300 Mindeststunden GESAMT Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Laborassistenz hat mindestens 1 300 Stunden zu umfassen. Von den 1 300 Stunden müssen mindestens 650 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 433 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen. Die verbleibende Differenz von 217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300 – 650 – 313 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen. MAB-Aufbaumodul Theoretische Ausbildung Unterrichtsfächer/Inhalte Mindeststunden Leistungsfeststellung und –beurteilung durch Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme 40 Lehrkraft Allgemeine Laboratoriumsmethoden, einschließlich Probenvorbereitung und automatisierte Analytik 236 Prüfungskommission Allgemeine chemische, klinischchemische und immunologische Grundlagen Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation 30 Lehrkraft Berufsspezifische Rech
Anl. 10 — MAB-Basiskompetenzen ↗ RIS
Anlage 10 MAB-Basiskompetenzen Der/Die Absolvent/in
KI-Analyse · 2026-06-12 · 79 §§ im Datensatz