Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim

· V · BGBl. II Nr. 278/2013 · in Kraft seit 2013-09-27

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat die Errichtung einer Notarstelle in Ottensheim mit Wirkung zum 1. Maerz 2014 angeordnet und damit ihre einmalige Funktion erfuellt. Der Akt der Errichtung ist seit ueber zwoelf Jahren vollzogen. Darueber hinaus zeigt die Notwendigkeit einer Ministerialverordnung fuer jede neue Notarstelle, wie stark das staatlich regulierte Numerus-clausus-System im Notariat den freien Wettbewerb einschraenkt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosWettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ottensheim errichtet. 31.10.2017 20008588 NOR40156302

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim StF: BGBl. II Nr. 278/2013 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2013, wird verordnet: 31.10.2017 20008588 NOR40156303

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz