Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 253/2013 · in Kraft seit 2010-04-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll passt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kirgisistan an den EU-Beitritt weiterer Mitgliedstaaten an. Es ist ein rein administratives Anpassungsdokument im Rahmen eines bestehenden EU-Gemischten Abkommens. Österreich ist als EU-Mitglied gebunden; das Dokument schafft keine neuen Freiheitsbeschränkungen für österreichische Bürger. Der operative Freiheitseffekt einer Abschaffung wäre null, da das Grundabkommen weiterhin bestünde.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
___________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 147/1999, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 68/2009. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 mit 1. April 2010 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 205 vom 01.08.2008, S. 42 veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz