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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 253/2013 · in Kraft seit 2010-04-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan (ABl. EU L 205/2008); gemischtes EU-Abkommen

Begründung

Dieses Protokoll passt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kirgisistan an den EU-Beitritt weiterer Mitgliedstaaten an. Es ist ein rein administratives Anpassungsdokument im Rahmen eines bestehenden EU-Gemischten Abkommens. Österreich ist als EU-Mitglied gebunden; das Dokument schafft keine neuen Freiheitsbeschränkungen für österreichische Bürger. Der operative Freiheitseffekt einer Abschaffung wäre null, da das Grundabkommen weiterhin bestünde.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

___________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 147/1999, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 68/2009. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 mit 1. April 2010 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 205 vom 01.08.2008, S. 42 veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz