Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs

· Vertrag – ESO · BGBl. III Nr. 243/2013 · in Kraft seit 2009-07-01

79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Beitritt Österreichs zur Europäischen Südsternwarte (ESO); reine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Beitragspflicht des Bundes. Keine Einschränkung individueller oder wirtschaftlicher Freiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 Der Zweck dieses Abkommens ist es, die Bedingungen, unter welchen Österreich dem Übereinkommen und dem Protokoll beitritt, festzulegen.

Art. 5 ↗ RIS

ARTIKEL 5 Österreichs Jahresbeitrag wird gemäß Artikel VII.1 des Übereinkommens berechnet. Der von Österreich für das Jahr 2008 zu leistende Beitrag beträgt 1,5 Millionen Euro in 2008 Preisen. Dieser Beitrag enthält die Hälfte des Jahresbeitrags, welcher für das gesamte Jahr 2008 berechnet wurde und der dem Teil des Jahres 2008 entspricht, in welchem Österreich, in Übereinstimmung mit Annex I zu diesem Abkommen, als Mitglied gilt.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz