Deregulierung, aber richtig

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Weltpostverein - Achtes Zusatzprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 229/2013 · in Kraft seit 2013-08-14

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das achte Zusatzprotokoll zum Weltpostvertrag regelt den internationalen Postverkehr und ermöglicht die reibungslose Beförderung von Briefen und Paketen zwischen Ländern. Ohne solche internationalen Regeln wäre grenzüberschreitende Kommunikation stark eingeschränkt. Internationale Postkooperationsregeln sind ein echtes öffentliches Gut, das der freie Markt alleine nicht ausreichend bereitstellen kann. Das Abkommen beschränkt keine individuelle Freiheit, sondern ermöglicht sie durch verlässliche globale Kommunikationskanäle.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Weltpostverein - Achtes Zusatzprotokoll BGBl. III Nr. 229/2013 14.08.2013 Vertragswerke des Weltpostvereins (Genf 2008); Achtes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, Erstes Zusatzprotokoll zur allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins, Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und Abkommen über die Postzahlungsdienste StF: BGBl. III Nr. 229/2013 (NR: GP XXIV RV 1895 AB 2350 S. 203. BR: AB 8985 S. 821.) Der Nationalrat hat beschlossen:

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