Begleitende Maßnahmen zur Verordnung (EU) Nr. 722/2012 (MPTG-VO)
· V · BGBl. II Nr. 268/2013 · in Kraft seit 2013-08-29
82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung übertrug dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Vollziehung der EU-Verordnung 722/2012 über Medizinprodukte aus tierischem Gewebe. Die diesem Rechtsrahmen zugrundeliegenden EU-Richtlinien wurden durch die EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 ersetzt, die seit 2021 gilt. Damit hat die österreichische Umsetzungsverordnung ihren rechtlichen Anknüpfungspunkt verloren und ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Vollziehung der Verordnung (EU) Nr. 722/2012 über besondere Anforderungen betreffend die in der Richtlinie 90/385/EWG bzw. 93/42/EWG des Rates festgelegten Anforderungen an unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellte aktive implantierbare medizinische Geräte und Medizinprodukte, ABl. Nr. L 212 vom 9.8.2012, S. 3, obliegt nach Maßgabe des Abs. 2 dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. (2) Die in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 722/2012 geregelten Aufgaben obliegen dem für die Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständigen Bundesminister.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 29. August 2013 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Anforderungen an Medizinprodukte der Richtlinie 93/42/EWG, die unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellt werden (MTGV), BGBl. II Nr. 579/2003, außer Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz