Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 607 Abs. 12 des ASVG verfassungswidrig war

· K · BGBl. I Nr. 166/2013 · in Kraft seit 2013-08-03

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat die Aufgabe erfuellt, einen VfGH-Ausspruch zur Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung in § 607 Abs. 12 ASVG oeffentlich bekanntzumachen. Mit der Veroeffentlichung ist ihre einmalige Funktion abgeschlossen. Als erledigte Bekanntmachung ohne weitergehende operative Wirkung kann sie aus dem Rechtsbestand entfernt werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2013, G 3-9/2013-15, G 50/2013-10, dem Bundeskanzler zugestellt am 25. Juli 2013, zu Recht erkannt: 09.11.2022 20008548 NOR40154618

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 607 Abs. 12 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes idF des Budgetbegleitgesetzes 2011 verfassungswidrig war StF: BGBl. I Nr. 166/2013 Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: e-rk3 09.11.2022 20008548 NOR40154619

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz