VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 607 Abs. 12 des ASVG verfassungswidrig war
· K · BGBl. I Nr. 166/2013 · in Kraft seit 2013-08-03
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hat die Aufgabe erfuellt, einen VfGH-Ausspruch zur Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung in § 607 Abs. 12 ASVG oeffentlich bekanntzumachen. Mit der Veroeffentlichung ist ihre einmalige Funktion abgeschlossen. Als erledigte Bekanntmachung ohne weitergehende operative Wirkung kann sie aus dem Rechtsbestand entfernt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2013, G 3-9/2013-15, G 50/2013-10, dem Bundeskanzler zugestellt am 25. Juli 2013, zu Recht erkannt: 09.11.2022 20008548 NOR40154618
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 607 Abs. 12 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes idF des Budgetbegleitgesetzes 2011 verfassungswidrig war StF: BGBl. I Nr. 166/2013 Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: e-rk3 09.11.2022 20008548 NOR40154619
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz