Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

EG-K 2013 · BG · BGBl. I Nr. 127/2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 173/2023 · in Kraft seit 2023-12-31

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn
45%Konfidenz
EU-gebunden. Setzt die EU-Industrieemissionsrichtlinie für Kesselanlagen um.

Begründung

Das Gesetz begrenzt Emissionen von Kesselanlagen – Schutz Dritter vor Luftschadstoffen, EU-vorgegeben. Bleibt.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Anl. 2 ↗ RIS

Anlage 2 Kriterien für die Ermittlung des Standes der Technik Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: 14.04.2021 20008506 NOR40153152

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-06 · 59 §§ im Datensatz