Elektronische Meldungen von Ärztinnen/Ärzten und Krankenanstalten in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten
· V · BGBl. II Nr. 200/2013 · in Kraft seit 2014-01-01
82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
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