Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union – Akte
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 171/2013 · in Kraft seit 2013-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Beitrittsakte regelt die rechtlichen Bedingungen für Kroatiens Aufnahme in die Europäische Union und ist Teil des EU-Primärrechts. Österreich ist als EU-Mitglied daran vollständig gebunden; eine einseitige Aufhebung ist rechtlich ausgeschlossen. Ohne EU-Bindung betrachtet: die Erweiterung des Binnenmarkts und die damit verbundene Freizügigkeit von Personen, Waren und Kapital auf Kroatien sind grundsätzlich freiheitsfördernd. Das Dokument hat operative Bedeutung für die EU-rechtliche Stellung Kroatiens und kann nicht abgeschafft werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
AKTE ÜBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK KROATIEN UND DIE ANPASSUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION UND DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT StF: BGBl. III Nr. 171/2013 (NR: GP XXIV RV 1717 AB 1848 S. 164. BR: AB 8759 S. 811.) (Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag) Vertragsparteien siehe Stammvertrag (Anm.: Anlage gem. Anhang V und deutscher Vertragstext sind als PDF dokumentiert.) 03.10.2017 20008493 NOR40152866
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz