Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 171/2013 · in Kraft seit 2013-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag über den EU-Beitritt Kroatiens ist Teil des europäischen Primärrechts und Grundlage der Mitgliedschaft. Er ist außenpolitisch verbindlich.
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