Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 171/2013 · in Kraft seit 2013-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag über den EU-Beitritt Kroatiens ist Teil des europäischen Primärrechts und Grundlage der Mitgliedschaft. Er ist außenpolitisch verbindlich.

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