Leistungsfeststellungs-Verordnung 2013
· V · BGBl. II Nr. 190/2013 · in Kraft seit 2013-07-01
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 91/02 Post · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung schreibt ein standardisiertes Beurteilungsformular für die Leistungsfeststellung von Bundesbeamten vor, die der Österreichischen Post zugeteilt sind. Sie ist rechtlich notwendig, weil das Beamtendienstrecht (BDG § 81) eine förmliche Leistungsfeststellung verlangt und die Post keine eigene Verordnungsgewalt besitzt. Der bürokratische Charakter ist unvermeidlich, solange noch Beamte der Post zugeteilt sind.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Für die Leistungsfeststellung im Sinne des § 81 BDG ist der als Anlage 1 angeschlossene Beurteilungsbogen zu verwenden.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz