Deregulierung, aber richtig

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Leistungsfeststellungs-Verordnung 2013

· V · BGBl. II Nr. 190/2013 · in Kraft seit 2013-07-01

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 91/02 Post · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung schreibt ein standardisiertes Beurteilungsformular für die Leistungsfeststellung von Bundesbeamten vor, die der Österreichischen Post zugeteilt sind. Sie ist rechtlich notwendig, weil das Beamtendienstrecht (BDG § 81) eine förmliche Leistungsfeststellung verlangt und die Post keine eigene Verordnungsgewalt besitzt. Der bürokratische Charakter ist unvermeidlich, solange noch Beamte der Post zugeteilt sind.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die Leistungsfeststellung im Sinne des § 81 BDG ist der als Anlage 1 angeschlossene Beurteilungsbogen zu verwenden.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz