Deregulierung, aber richtig

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Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

· BG · BGBl. I Nr. 101/2013 · in Kraft seit 2013-06-21

37/03 Nationalbank · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte die Oesterreichische Nationalbank, dem IWF einen bilateralen Kredit von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren. Diese einmalige Kreditgewährung wurde vollzogen. Als erledigtes Einmalgesetz hat es keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz