Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitiger Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten (Albanien)

· Vertrag – Albanien · BGBl. III Nr. 155/2013 · in Kraft seit 2013-07-01

49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über Datenaustausch in Migrations- und Asylangelegenheiten; es dient legitimer Verwaltungszusammenarbeit und ist an Zweckbindung und Datensicherheit gebunden. Kein Eingriff in Freiheiten der eigenen Bürger.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 4 — Zweckbindung ↗ RIS

Artikel 4 Zweckbindung

Art. 5 — Vertraulichkeit und Datensicherheit ↗ RIS

Artikel 5 Vertraulichkeit und Datensicherheit

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz