Gegenseitiger Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten (Albanien)
· Vertrag – Albanien · BGBl. III Nr. 155/2013 · in Kraft seit 2013-07-01
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über Datenaustausch in Migrations- und Asylangelegenheiten; es dient legitimer Verwaltungszusammenarbeit und ist an Zweckbindung und Datensicherheit gebunden. Kein Eingriff in Freiheiten der eigenen Bürger.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 4 — Zweckbindung ↗ RIS
Artikel 4 Zweckbindung
Art. 5 — Vertraulichkeit und Datensicherheit ↗ RIS
Artikel 5 Vertraulichkeit und Datensicherheit
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz