Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 132/2013 · in Kraft seit 2013-05-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
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