Deregulierung, aber richtig

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Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)

· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 123/2013 · in Kraft seit 2012-11-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Uebereinkommen regelt die Uebertragung luftfahrtbehoerdlicher Aufsichtsfunktionen mit Russland und dient der Flugsicherheit. Es ist ein technisch-behoerdliches Instrument ohne Freiheitseingriff.

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