Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 118/2013 · in Kraft seit 2025-12-16
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Bunkeröl-Übereinkommen regelt die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzung durch Schiffstreibstoff. Es dient dem Schutz vor Umweltschäden und der Opferentschädigung.
Kategorien
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