Deregulierung, aber richtig

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Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 118/2013 · in Kraft seit 2025-12-16

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bunkeröl-Übereinkommen regelt die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzung durch Schiffstreibstoff. Es dient dem Schutz vor Umweltschäden und der Opferentschädigung.

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