Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)

· Vertrag – Turkmenistan · BGBl. III Nr. 113/2013 · in Kraft seit 2013-06-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen regelt die Verkehrsrechte im Flugverkehr mit Turkmenistan. Es ist weiterhin Rechtsgrundlage für Flugverbindungen mit einem Nicht-EU-Staat.

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