Deregulierung, aber richtig

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Entwicklungszusammenarbeit (Armenien)

· Vertrag – Armenien · BGBl. III Nr. 98/2013 · in Kraft seit 2013-04-01

19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag über Entwicklungszusammenarbeit; außenpolitische Kooperation ohne inländische Belastung.

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