Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung
BDRV · V · BGBl. II Nr. 67/2013 · in Kraft seit 2013-03-01
50/01 Gewerbeordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung setzt die EU-Richtlinie 2009/126/EG um und verpflichtet Tankstellen zur technischen Rückgewinnung krebserregender Benzindämpfe beim Betanken. Benzendämpfe belasten Anwohner und Mitarbeiter als unbeteiligte Dritte und rechtfertigen damit eine technische Mindestanforderung. Kein Gold-Plating gegenüber der EU-Richtlinie ist erkennbar.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 3 — Technische Ausstattung ↗ RIS
Technische Ausstattung § 3. (1) Tankstellen müssen mit einem Benzindampf-Rückgewinnungssystem ausgestattet sein, welches unter definierten Prüfbedingungen nach dem Stand der Technik eine Benzindampfabscheidungseffizienz von mindestens 85% aufweist. Dies gilt nicht für Tankstellen, wenn ihr Jahresdurchsatz weniger als 100 m3 Benzin beträgt und sie nicht unter ständigen Wohn- oder Arbeitsräumen gelegen sind, und nicht für Tankstellen, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Herstellung und Auslieferung neuer Kraftfahrzeuge verwendet werden. (2) Bei Betrieb des Benzindampf-Rückgewinnungssystems muss gewährleistet sein, dass das Benzindampf-/Benzinverhältnis größer oder gleich 0,95 und kleiner oder gleich 1,05 ist. (3) Die Erfüllung des Abs. 1 ist auf Verlangen der Behörde durch die Vorlage der Ergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen oder durch die Vorlage diesbezüglicher Angaben des Herstellers oder des Vertreibers des Benzindampf-Rückgewinnungssystems nachzuweisen. (4) Das Benzindampf-Rückgewinnungssystem muss sachgemäß eingebaut sein und betrieben werden. Der Betriebsanlageninhaber hat dieses System nach Einbau und sodann mindestens einmal jährlich nach dem Stand der Technik (M
§ 8 — Umsetzungshinweis ↗ RIS
Umsetzungshinweis § 8. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/126/EG über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen, ABl. Nr. L 285 vom 31.10.2009 S. 36, umgesetzt.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 9 §§ im Datensatz