Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass § 16 Abs. 2 und 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes verfassungswidrig war

· K · BGBl. I Nr. 44/2013 · in Kraft seit 2013-03-01

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof 2012 bestimmte Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes als verfassungswidrig erkannt hat. Das Erkenntnis ist rechtskräftig und die verfassungswidrigen Normen sind aus der Rechtsordnung ausgeschieden. Als historische Bekanntmachung ohne fortlaufenden Regelungsgehalt ist diese Kundmachung obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, G 75/12-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Februar 2013, zu Recht erkannt: „§ 16 Abs. 2 und 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, war verfassungswidrig.“ 09.11.2022 20008290 NOR40148536

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 16 Abs. 2 und 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, verfassungswidrig war StF: BGBl. I Nr. 44/2013 Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. Nr. 85/1953 09.11.2022 20008290 NOR40148537

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz