Ernährungshilfe-Übereinkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 41/2013 · in Kraft seit 2013-01-29
19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Ernährungshilfe-Übereinkommen koordiniert internationale Nahrungsmittelhilfe und dient der Entwicklungszusammenarbeit.
Kategorien
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