Deregulierung, aber richtig

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Ernährungshilfe-Übereinkommen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 41/2013 · in Kraft seit 2013-01-29

19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Ernährungshilfe-Übereinkommen koordiniert internationale Nahrungsmittelhilfe und dient der Entwicklungszusammenarbeit.

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