Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 17/2013 · in Kraft seit 2014-02-15
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Fiskalpakt koordiniert Haushaltsdisziplin in der Wirtschafts- und Währungsunion. Er bindet den Staat, nicht die Bürger unmittelbar.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz