Abschluss von Versicherungsverträgen durch die Bundesverwaltung gemäß § 70 Abs. 5 BHG 2013
· V · BGBl. II Nr. 26/2013 · in Kraft seit 2013-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
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